Ihre Stiftung unter unserem Dach

Eine Unterstiftung wird häufig auch als treuhänderische, nicht rechtsfähige, fiduziarische oder unselbständige Stiftung bezeichnet. Der Stifter überträgt hier der Dachstiftung (dem sog. Treuhänder) das Stiftungsvermögen, welches von der Dachstiftung von ihrem eigenen Vermögen getrennt verwaltet wird. Die Unterstiftung wird errichtet, indem zwischen Stifter und Treuhänder ein Vertrag abgeschlossen und eine Satzung aufgesetzt wird.

Die Unterstiftung bietet Ihnen die Möglichkeit
  • Ihren Willen auf Jahrhunderte für nachfolgende Generationen verbindlich zu machen
  • eine Stiftung mit Ihrem eigenen Namen zu errichten
  • eine Stiftung zu errichten, ohne sich um die Verwaltung derselben kümmern zu müssen
  • mit der Satzung eine Schwerpunkt zu setzen und somit ein spezielles Aufgabengebiet zu unterstützen (z.B. die Erforschung einer bestimmten Leukämie- oder Lymphomart)

Als Stifter einer Unterstiftung können Sie auf Antrag im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren einen Betrag in Höhe von 1.000.000 € steuerlich geltend machen. Zusätzlich hierzu können Sie außerdem Spenden in Höhe von bis zu 20 % Ihres Einkommens von der Steuer absetzen.

Sie möchten eine Unterstiftung gründen?

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